Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt - je nach Pflegestufe (I bis III) - in der Regel lediglich zwischen 50% und 65% der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege können die Unterschiede noch gravierender sein. Die von Ihnen selbst zu zahlenden Restkosten können Sie durch eine private Pflegezusatzversicherung abdecken.

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